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Übersicht

Der funktionelle Verband ist kein genereller Ersatz für Gipsverbände oder andere Formen der totalen Immobilisation. Jedoch ist bei vielen Verletzungsformen, bei denen auch heute noch eine vollständige Ruhigstellung durchgeführt wird, oft nur eine partielle Immobilisierung erforderlich. Die Anwendungsbereiche reichen von der Prophylaxe über die Therapie bis hin zu Rehabilitationsmassnahmen.

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Indikationen:

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  • Zerrungen, Überdehnungen, Faser- und Faserbündelrisse sowie Faszieneinrisse

  • Bänder- und Kapselverletzungen (Überdehnungstraumen, Zerrungen, isolierte Rupturen)

  • chronische Überlastungsprozesse des Bewegungsapparates, insuffiziente Kapsel- Bandverhältnisse

  • statische Veränderungen, vor allem am Fuss, wie z. B. Senkfuss, Spreizfuss und kindlicher Sichelfussa

Weitere Informationen

Partielles Immobilisieren beschreibt Massnahmen zur Vorbeugung und Therapie von Verletzungen und krankhaften Veränderungen des Bewegungs- und Halteapparates, die auf eine selektive Beeinflussung einzelner Strukturen komplizierter Funktionseinheiten zielen. So werden z. B. Gelenke nicht komplett ruhig gestellt, sondern nur in bestimmten Bewegungsebenen beeinflusst.

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